Rüge für den Regionalrat
Resolution der NABU-Landesvertreterversammlung NRW
Der NABU Nordrhein-Westfalen rügt die Entscheidung des Regionalrats im Regierungsbezirk Köln vom 05.07.2019, mit der das Einvernehmen zur Zielabweichung nach § 16 LPlG für die Erweiterung des Rhein Energie Sportparks in Köln gegeben wurde.
Der NABU Nordrhein-Westfalen wendet ein, dass die Bodenversiegelung durch den Bau der geplanten Kunstrasenplätze und Gebäude auf einer Planungsfläche von 23ha nicht mit dem bestehenden regionalen Grünzug vereinbar ist. Weiterlesen…
