Die Natur versteht gar keinen Spaß, sie ist immer wahr, immer ernst, immer strenge, sie hat immer recht, und die Fehler und Irrtümer sind immer des Menschen. – Johann Wolfgang von Goethe
Eine Bebauung wäre ein tiefgreifender Eingriff in die Natur. Eine bis jetzt vollständig naturbelassene Fläche würde versiegelt werden. Dies würde den darunterliegenden Boden irreversibel schädigen, die klimaaktive Wiese (Wiesen sind besonders klimaaktiv) würde vollständig wegfallen und durch den Kunstrasen würde die Klimabilanz zusätzlich verschlechtert werden. Zudem stellt die betroffene Wiese den Lebensraum vieler Tiere dar. Ökologischer Ausgleich durch eine „Ersatzfläche“ kann hierbei nicht geschaffen werden, weil sie aufgrund mangelnder freier Fläche nicht ortsgebunden sein kann.
Im Folgenden haben wir Informationen zu Klima und Umwelt zusammengetragen:
- Aus dem Projekt Klimawandelgerechte Metropole Köln – in dem Experten wissenschaftlich fundierte Empfehlungen geben:
Im Rahmen dieser Pilotstudie wurden die Thematiken der Wärmebelastung beziehungsweise Hitzeinseln und der Starkniederschläge im Kontext des Klimawandels und am Beispiel der Stadt Köln analysiert, die als größte Stadt in NRW in besonderem Maße dafür geeignet scheint.
Die Studie wurde als Gemeinschaftsprojekt zwischen dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und dem Deutschen Wetterdienst durchgeführt. Weitere Partner waren die Stadt Köln mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt und die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB). Durch diese Zusammenarbeit war eine an der Praxis orientierte Ausrichtung des Projektes möglich. Zudem wird sichergestellt, dass die Ergebnisse in der Planung Verwendung finden können.“ (S. 10)
„Hier sollte dem Wärmeinseleffekt entgegen gewirkt werden, indem viele kleine, vernetzte Grünflächen geschaffen werden, die durch ihre Summenwirkung zu einer Verminderung der thermischen Belastung beitragen. […] Außerhalb liegen die dichter bebauten Subzentren „inselartig“ in den klimaaktiven Freiflächen. Diese Siedlungsflächen sind im Kern hoch belastet, da sie nach außen von klimatisch belasteten Siedlungsflächen umrahmt werden. Hier ist wichtig, dass die umgebenden klimaaktiven Freiflächen erhalten bleiben, damit sich die klimatische Belastung nicht erweitert und bei austauscharmen Wetterlagen Frisch- und Kaltluft in die Siedlungsgebiete gelangen kann. “ (S.122)
„Die Stadt Köln verfügt über ein besonderes gesamtstädtisches Grünsystem. Das in den 1920er Jahren konzipierte und in den folgenden Jahrzehnten ausgebaute Grünsystem erfüllt neben der Erholungsnutzung auch wichtige klimatische (Durchlüftung, Mikroklima) und ökologische Funktionen. Aus diesem Grunde ist es oberstes Ziel der Stadt- und Grünplanung, dieses System zu erhalten und dort, wo sich die Chance ergibt, auch weiter auszubauen.“ (S.127)
„Konfliktfelder im Themenbereich Naturschutz und Landschaftspflege
Nach wie vor weisen die Landschaften der Metropolregion Köln/Bonn einen Rückgang der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten auf. Die Lebensgemeinschaften der Ökosysteme werden sozusagen „ausgedünnt“ und es besteht die Gefahr, dass diese mehr und mehr ihre Funktions- fähigkeit verlieren. Intakte Ökosysteme wie beispielsweise naturnahe Wiesen findet man nur noch auf Restflächen. Folglich ist die lebensnotwendige Biodiversität der Kulturlandschaft immer noch rückläufig.
Ein Auslöser dieser Verarmung des Naturerbes sind auch die fortschreitende Versiegelung und Bebauung der Landschaft sowie die damit verbundenen flächenhaften Beeinträchtigungen des Grundwasserhaushalts. Hinzu kommen die ungehemmte Zerschneidung der Landschaft, beispiels- weise durch Verkehrswege, sowie eine von Landwirtschaft, Automobilverkehr und zahlreichen weiteren Emittenten verursachte Hypertrophierung weiter Flächen durch Stickstoffverbindungen. All dies beschleunigt vielerorts die Artenverarmung und eine „Uniformierung“ der Kulturlandschaf- ten. Beschleunigt wird diese bedrohliche Entwicklung noch durch den Rückzug der Landwirtschaft aus benachteiligten Mittelgebirgsregionen und dem enorm gewachsenen Druck durch Freizeit- und Erholungsaktivitäten in der Region.
[…]Ein Beispiel für die Beeinträchtigung des Biotopverbundes durch andere Nutzungen sind die vielerorts wachsenden Freizeit- und Erholungsaktivitäten, deren Druck auf ökologisch sensible Flächen immer größer wird.“ (S.136f)
Hier die Präsentation der Stadt Köln zur Umweltprüfung des Bauvorhabens:
5. Interessant zu lesen ist zusätzlich noch das Projekt Regionale Perspektiven für die Region Köln (2015) von der Bezirksregierung
6. Der NABU NRW geht auf klimatische und die umweltbetreffende Probleme genau ein:
- In mit Grünfächen vergleichsweise unter- versorgten Wohngebieten sollte vermehrt Stadtgrün angelegt werden, das unterschiedliche Qualitätsansprüche erfüllt.
- Mit Stadtgrün kann Bürgerbeteiligung positiv gelebt werden.
- Stadtgrün trägt positiv zum nachbarschaftlichen Zusammenleben, zu Naturerfahrung und Umweltbildung bei.“ (S. 13)
- Stadtgrün fördert die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.
- Stadtgrün schafft Naturerfahrungsräume und steigert das psychosoziale Wohlbefinden.
- Stadtgrün wirkt Umweltbelastungen entgegen.“ (S. 14)
- Stadtgrün schützt das Klima durch CO2- Speicherung.
- Stadtgrün schafft Kaltluftgebiete, Luftaustausch, Schatten und Verdunstungskühle und schützt so vor Hitze.
- Stadtgrün fördert Artenreichtum und Biodiversität im Lebensumfeld der Menschen.“ (S. 14)
- Stadtgrün steigert die Attraktivität von Städten.
- Stadtgrün bietet Lebensqualität, Wohlbefinden und Identifikation.
- Stadtgrün leistet direkte und indirekte Beiträge zur Wertschöpfung in Kommunen.“ (S. 15)
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Grüne Infrastruktur ist eine essentielle Ergänzung der „grauen“ Infrastruktur im urbanen Raum.
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Freie Flächen, die baulich nicht genutzt werden, sollten für Stadtgrün erhalten und entwickelt werden – gegebenenfalls als temporäre Zwischennutzung.
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Stadtgrün ist insbesondere in den hochverdichteten Innenstadtlagen wichtig.
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Integrierte Stadtplanung braucht Grünplanung
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Stadtgrün verstärkt die Resilienz der Stadtgesellschaft – muss aber nutzbar und zugänglich sein.“ (S. 16)