Zweierlei Maß

Eine beleuchtete Joggingstrecke für alle Bürger im Grüngürtel wurde aus Landschaftsschutzgründen nicht genehmigt. http://www.ksta.de/lindenthal/sote-zappenduster-fuer-die-beleuchtete-laufstrecke,15187510,31704066.html

Eine über 30.000m² große mit Flutlicht ausgeleuchtete Fläche soll nun auf einmal kein Problem sein?

 

Ein Bolzplatz für alle Bürger im Stadtwald wurde aus Denkmalschutzgründen nicht genehmigt.

Für drei Kunstrasenplätze, ein Gebäude auf der Freifläche etc gibt der Stadtkonservator aber selbstverständlich grünes Licht, obwohl es sich ebenfalls um eine denkmalgeschützte historische Parkanlage handelt.

Die Stadt Köln sagt:

Ein Bolzplatz für alle Kinder und Jugendlichen im Grüngürtel wird nicht genehmigt, denn der “ Stadtwald (ist) durch den Landschaftsplan der Stadt Köln als Teil des Landschaftsschutzgebietes L 17, „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbundene Grünzüge“ geschützt. Somit ist der von dem Petenten beantragte Ausbau der Fäche „13 Linden“ rechtlich nicht möglich, da der Stadtwald eine historische Parkanlage ist, die unter Denkmalschutz steht. Die Schutzbestimmungen stehen einem Ausbau als Bolzplatz mit Ballfangzäunen und festen Toren sowie der notwendigen Versiegelung der Fläche entgegen. Hierunter fallen auch die von dem Petenten angeführte Kunstrasenfläche und die Errichtung einer niedrigen Bande. Unabhängig hiervon kann die weite Wiesenfläche des Stadtwaldes ohne bauliche Einrichtungen zum Ballspielen oder Bolzen genutzt werden.“

Quelle: https://ratsinformation.stadt-koeln.de

Drei Kunstrasenplätze (ca. 35 000qm) mit Umzäunung, Ballfangzäunen, festen Toren und Flutlicht im denkmalgeschützten Landschaftschutzgebiet sollen aber nun genehmigt werden. Wer versteht das?

 

Weiterlesen – Präzedenzfall