Präzedenzfall

Als der 1. FC Köln in 2008  ein Bürogebäude vor dem Geißbockheim bauen wollte, hat er die Zusage gegeben, keine weitere Grünfläche zu bebauen. Damals äußerten die Bezirksvertreter die Sorge, eine erste Bauerlaubnis könne Tür und Tor für weitere Bebauung öffnen.  Um eine  Präzedenzfall für zukünftige Investoren zu vermeiden lehnte die Bezirksvertretung Lindenthal das Baugesuch des 1. FC Köln ab.   http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf-bv/lindenthal/2008/2008-01-28-nds32.pdf

Stattdessen appellierte die Bezirksvertretung an den Rat,dem Widerspruch des Beirates der Unteren Landschaftsbehörde zu folgen. Der Rat hielt diesen Widerspruch für unberechtigt und gab damit grünes Licht für den Bau des neuen Gebäudes. https://ratsinformation.stadt-koeln.de/suchen01.asp?__cwpnr=1&__cedat=2455125&__cadat=2453275&__swords=fc+k%C3%B6ln&__swnot=Ausschlussworte&__zsigrnr=1&__cwp=1&__sgo=Suchen&go=Suchen

Und jetzt ist der erste Präzedenzfall da!

Damaliger Antragsteller war ebenso wie der heutige Investor  die gewinnorientierte

  1. FC Köln GmbH & Co.KG aA. und nicht, wie vielleicht öffentlich wahrgenommen wird, der gemeinnützige 1. FC Köln e. V.

Mit einer Bauerlaubnis sendet die Stadt ein verheerendes Signal an Viktoria Köln und Fortuna Köln, die anderen großen Profivereine Kölns, und an die benachbarten Breitensportvereine DJK Südwest, Blau-Weiß Köln und Borussia Hohenlind. Sie leiden alle  unter massiven  Platzproblemen, verfügen aber heute nicht die finanziellen Mittel für Erweiterungen. Aber was ist morgen?

Eine Kernidee unserer demokratischen Rechtsordnung  heißt,

Gleiches gleich zu behandeln und Ungleiches ungleich zu behandeln.

Daraus folgt: Die jetzigen Pläne können wegen ihrer Präzedenzfallwirkung nicht genehmigt werden.

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