Juristisch gar nicht kompliziert – Die Stadt Köln könnte die Gleueler Wiese dauerhaft vor Bebauung schützen –
Aktueller Antrag von KLIMA FREUNDE & GUT für die Ratssitzung am 3. Juli 2025
Das Ziel, die landschaftsgeschützte Gleueler Wiese dauerhaft vor Bebauung zu sichern, verfolgt die Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT jetzt mit einem neuen Antrag für die Ratssitzung am 3. Juli: Sie schlägt vor, die Stadt möge mit dem BUND einen langjährigen Pflegevertrag – bis zu 99 Jahre – über das Grundstück abschließen. Dieser Vertrag, in dessen Rahmen der BUND für die Pflege der Gleueler Wiese und den Biotopschutz verantwortlich wäre, könnte über eine Grunddienstbarkeit (beschränkte persönliche Dienstbarkeit) im Grundbuch abgesichert werden. Aufbauten auf dem Grundstück wären untersagt. Mit dieser Variante wäre die konträre Diskussion um ein mögliches Erbbaurecht für den BUND abgeräumt.
BUND soll langjährige Pflegevereinbarung übernehmen
Bürgerinitiative: „Wir stehen voll hinter dem Antrag – dann wäre der Landschaftsschutz nicht mehr infrage gestellt.“ Zu dem Antrag sagt Friedmund Skorzenski, Sprecher der Bürgerinitiative Grüngürtel für Alle: „Wir stehen voll hinter dem Antrag und appellieren an diejenigen im Rat, die sich Klimaschutz-Maßnahmen in Köln verpflichtet fühlen, sich ihm anzuschließen. Es ist ja kein Geheimnis, dass der Landschaftsschutz für die Gleueler Wiese nach der Kommunalwahl im September politisch erneut in Frage gestellt werden könnte. Diesem Szenario zu Lasten des Grüngürtels und einer hitzegeplagten Bevölkerung kann man durch einen solchen Pflegevertrag einen Riegel vorschieben. Unsere Argumente, die ja von vielen Tausend Kölnerinnen und Kölnern, aber auch von Teilen der Politik unterstützt wurden, haben in den letzten neun Jahren nichts von ihrer Dringlichkeit verloren!“ Er fügte hinzu: „Ich bin überzeugt, dass diejenigen, die klar gegen einen Ausbau durch den 1. FC Köln an dieser Stelle sind, ihre Meinung in der Zwischenzeit nicht verändert haben.“
„Das letzte Wort in Münster ist noch nicht gesprochen“
Zum immer noch andauernden Rechtsstreit vor dem OVG Münster sagte er: „Fakt ist: Die endgültige Entscheidung zum von uns beklagten Bebauungsplan „Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz“ steht noch aus. Das OVG in Münster hat vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig den Auftrag erhalten, den Rechtsstreit „materiell“ zu prüfen, was bisher noch nicht geschehen ist. M. a. W: Alle Pro- und Contra-Argumente wie z.B. Klimaschutz, Denkmalschutz, Artenschutz, Lärm, Mikroplastik, europarechtliche Schutzvorschriften usw. sind von A-Z durchzugehen, und hier ist das letzte Wort vom Gericht noch nicht gesprochen! Wir sind zusammen mit unseren Unterstützern vom NABU, vom Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz (RVDL), von Fortis Colonia, von der BIG Junkersdorf und vielen, vielen anderen sehr zuversichtlich!“