Neues von der Wiese! Unsere Bürgerinitiative hatte gemeinsam mit dem NABU NRW vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gegen den Bebauungsplan geklagt. Diese Klage haben wir gewonnen, der Bebauungsplan wurde für ungültig erklärt, eine Revision in der nächsten Instanz wurde durch das Gericht nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung der Revision hat der 1. FC Köln Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt. Dieser Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht nun stattgegeben. Es wird daher zu einer Revisionsverhandlung kommen.
Was bedeutet das?
Der Bebauungsplan wird nun durch das Bundesverwaltungsgericht überprüft. Es kann das bestehende Urteil bestätigen, kann weitere Mängel feststellen oder aber auch das Urteil aufheben. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat jedoch klare Verstöße gegen Normen festgestellt – diese werden auch in Leipzig so gesehen werden müssen. Wir bleiben also weiterhin optimistisch.
Für uns und den Grüngürtel ist das natürlich ein weiteres Kapitel, das es zu schreiben gilt. Durch die Revisionsverhandlung kommen natürlich wieder erhebliche Kosten durch Anwälte und das Prozessrisiko auf unsere BI zu. Aber wir wissen natürlich auch, dass wir viele Unterstützer*innen hinter uns stehen. Gemeinsam sind wir bereit, auch in Leipzig für den Grüngürtel und den Erhalt der Gleueler Wiese zu kämpfen!