Bebauungsplan – Entscheidung vertagt

Erst einmal gute Nachrichten für alle Kölner und Kölnerinnen aus dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Bebauungspläne des 1. FC Kölns werden zwar zunächst wieder wirksam, aber das Verfahren bleibt in der Schwebe, da das Gericht das Verfahren zur weiteren Klärung an das Oberverwaltungsgericht in Münster zurückverwiesen hat. Diese Entscheidung für den Grüngürtel ist insofern ein Erfolg für unsere BI und für unseren Partner, den NABU NRW, als das Vorhaben weiter juristisch in der Schwebe bleibt und eine Entscheidung über eine Bebauung sich vermutlich um weitere Jahre verzögert.

Seit 2015 kämpft unsere BU gegen die Pläne des Fußballvereins, ein Leistungszentrum am Geissbockheim zu bauen sowie die benachbarte Gleueler Wiese im landschafts- und denkmalgeschütztem Grüngürtel mit Kunstrasenplätzen zu bebauen. Ende 2021 hatte unsere BI Klage gegen den Bebauungsplan eingereicht, die heute wieder mit einem weiteren Etappensieg für uns gewertet werden darf.

Wir bedanken uns bei allen unseren Unterstützerinnen und Unterstützern für den jahrelangen tatkräftigen Support, mit Euer Zeit, Euren Spenden und Eurem Wissen! Ohne Euch wären wir nie so weit gekommen! Wir werden für alle Menschen in Köln natürlich weiter kämpfe und auch in der kommenden „Runde“ den Grüngürtel vor dem Zugriff von Investoren weiter verteidigen.